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   OVG Niedersachsen, 11.02.2014 - 5 ME 15/14   

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OVG Niedersachsen, 11.02.2014 - 5 ME 15/14 (https://dejure.org/2014,2043)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.02.2014 - 5 ME 15/14 (https://dejure.org/2014,2043)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Februar 2014 - 5 ME 15/14 (https://dejure.org/2014,2043)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 33 Abs. 2 GG; § 15 BPolLV; § 17 Abs. 2 BPolLV; § 28 Abs. 2 BPolLV ; § 30 Abs. 5 S. 2 BPolLV ; § 30 Abs. 6 BPolLV ; § 30 Abs. 7 Nr. 1, 2, 4 BPolLV
    Abhängigkeit der Beteiligung am Auswahlverfahren für den begrenzten Praxisaufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei vom Mindestalter von 40 Jahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abhängigkeit der Beteiligung am Auswahlverfahren für den begrenzten Praxisaufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei vom Mindestalter von 40 Jahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abhängigkeit der Beteiligung am Auswahlverfahren für den begrenzten Praxisaufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei vom Mindestalter von 40 Jahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 535
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 74.10

    Verwendungsaufstieg; mittlerer Dienst; gehobener Dienst; Steuerbeamter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2014 - 5 ME 15/14
    Es verstößt gegen Art. 33 Abs. 2 GG, die Beteiligung am Auswahlverfahren für den begrenzten Praxisaufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei von einem Mindestalter von 40 Jahren (§ 30 Abs. 7 Nr. 1 BPolLV) und einer Mindeststehzeit im Endamt des mittleren Dienstes von 4 Jahren abhängig zu machen (Anschluss an Sächs. OVG, Beschl. vom 7.11.2013 - 2 B 457/13 -, juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26.9.2012 - BVerwG 2 C 74.10 -, juris).

    Es handle sich insoweit auch um ein leistungsbezogenes Kriterium im Sinne von Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 26.9.2012 - BVerwG 2 C 74.10 -, juris).

    Der Begriff der "Eignung" erfasst Persönlichkeit und charakterliche Eigenschaften, mit dem Begriff der "Befähigung" werden die allgemein für die dienstliche Verwendung bedeutsamen Eigenschaften wie Begabung, Allgemeinwissen, Lebenserfahrung und allgemeine Ausbildung beschrieben, und der Begriff der "fachlichen Leistung" zielt auf die Arbeitsergebnisse des Beamten bei Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben, auf Fachwissen und Fachkönnen ab (BVerwG, Urteil vom 26.9.2012, a. a. O., Rn. 20).

    Die Gewichtung der einzelnen Gesichtspunkte unterliegt der - gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbaren - Beurteilung des Dienstherrn (BVerwG, Urteil vom 26.9.2012, a. a. O., Rn. 20).

    Erfüllt er die normativen Voraussetzungen für den Aufstieg nicht, ist seine Bewerbung um ein statusrechtliches Amt der höheren Laufbahn von vornherein aussichtslos (BVerwG, Urteil vom 26.9.2012, a. a. O., Rn. 18).

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem - vom Antragsteller in Bezug genommenen - Urteil vom 26. September 2012 (a. a. O.) fortgeführt und ausdrücklich auch auf die Zulassung zum Laufbahnaufstieg erstreckt.

    Hierzu hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 7. November 2013, der ebenfalls ein Eilverfahren zum Gegenstand hatte, in dem ein Beamter des mittleren Dienstes der Bundespolizei seine vorläufige Zulassung zum begrenzten Praxisaufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst nach § 30 Abs. 7 bis 11 BPolLV a. F. begehrt hatte, unter Bezugnahme auf die zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2004 und vom 26. September 2012 (a. a. O.) Folgendes festgestellt (a. a. O., Rn. 25 bis 27):.

    Der für eine Regelbeurteilung vorgesehene Zeitraum wird in aller Regel die Obergrenze für zulässige Wartezeiten bilden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. September 2012, BVerwGE 144, 186, 192; Urt. v. 28. Oktober 2004, BVerwGE 122, 147, 151 f.).

  • OVG Sachsen, 07.11.2013 - 2 B 457/13

    Abhängigmachung des Zugangs zum begrenzten Praxisaufstieg in den gehobenen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2014 - 5 ME 15/14
    Es verstößt gegen Art. 33 Abs. 2 GG, die Beteiligung am Auswahlverfahren für den begrenzten Praxisaufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei von einem Mindestalter von 40 Jahren (§ 30 Abs. 7 Nr. 1 BPolLV) und einer Mindeststehzeit im Endamt des mittleren Dienstes von 4 Jahren abhängig zu machen (Anschluss an Sächs. OVG, Beschl. vom 7.11.2013 - 2 B 457/13 -, juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26.9.2012 - BVerwG 2 C 74.10 -, juris).

    Dementsprechend kommt die Auswahl für die Aufstiegsausbildung in ihren Wirkungen einer vorweggenommenen Beförderungsentscheidung nahe (Sächs. OVG, Beschluss vom 7.11.2013 - 2 B 457/13 -, juris Rn. 10; vgl. auch - zur [bloßen] Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens BVerwG, Beschluss vom 25.10.2011 - BVerwG 2 VR 4.11 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 209/11 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 20.12.2013 - 5 ME 260/13 -), so dass der sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebende Leistungsgrundsatz oder Grundsatz der Bestenauslese (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.111.2013 - 1 WB 5/13 -, juris Rn. 19) Anwendung findet.

    Denn die Bestimmung des § 28b Abs. 1, 3. Spiegelstrich SLVO a. F. weist im Verhältnis zu der hier streitgegenständlichen Mindestaltersregelung des § 30 Abs. 7 Nr. 1 BPOlLV a. F. keine Unterschiede auf, die eine abweichende Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der vorgesehenen Mindestaltersgrenze zuließen (ebenso Sächs. OVG, Beschluss vom 7.11.2013, a. a. O., Rn. 22; VG Göttingen, Beschlüsse vom 16.12.2013 - 1 B 265/13 - und vom 17.12.2013 - 1 B 269/13 - [die hiergegen gerichteten Beschwerden der Antragsgegnerin hat der Senat mit Beschlüssen vom heutigen Tage [5 ME 3/14 sowie 5 ME 2/14] zurückgewiesen).

    Diesem Einwand ist das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 26. September 2012 damit entgegengetreten, dass sich aus der Kohärenz von Verordnungsregelungen zu Aufstiegsmöglichkeiten in ihrer Gesamtheit nicht auf die Verfassungsmäßigkeit einzelner Regelungen schließen lasse (a. a. O., Rn. 25; Sächs. OVG, Beschluss vom 7.11.2013, a. a. O., Rn. 22).

    Mit Blick hierauf kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Verordnungsgeber auf die Schaffung der Möglichkeit eines begrenzten Praxisaufstiegs gänzlich verzichtet hätte, wenn ihm bewusst gewesen wäre, die streitgegenständlichen Voraussetzungen nicht vorsehen zu können (ebenso Sächs. OVG, Beschluss vom 7.11.2013, a. a. O., Rn. 28).

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2014 - 5 ME 15/14
    (- BVerwG 2 C 23.03 -, juris), welches Wartezeitregelungen bei Beförderungsentscheidungen im mittleren Polizeidienst Schleswig-Holsteins betraf, entschieden, dass das Dienst- und Lebenszeitalter nicht zu den unmittelbar leistungsbezogenen Gesichtspunkten gehöre, welche der Bewerberauswahl für eine Beförderungsstelle zugrunde zu legen seien.

    Der für eine Regelbeurteilung vorgesehene Zeitraum wird in aller Regel die Obergrenze für zulässige Wartezeiten bilden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. September 2012, BVerwGE 144, 186, 192; Urt. v. 28. Oktober 2004, BVerwGE 122, 147, 151 f.).

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2014 - 5 ME 15/14
    Dementsprechend kommt die Auswahl für die Aufstiegsausbildung in ihren Wirkungen einer vorweggenommenen Beförderungsentscheidung nahe (Sächs. OVG, Beschluss vom 7.11.2013 - 2 B 457/13 -, juris Rn. 10; vgl. auch - zur [bloßen] Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens BVerwG, Beschluss vom 25.10.2011 - BVerwG 2 VR 4.11 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 209/11 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 20.12.2013 - 5 ME 260/13 -), so dass der sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebende Leistungsgrundsatz oder Grundsatz der Bestenauslese (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.111.2013 - 1 WB 5/13 -, juris Rn. 19) Anwendung findet.

    Es ist - gemessen am bisherigen Vortrag der Antragsgegnerin - nicht ersichtlich, dass sich hierfür aus der Spezifik des in Rede stehenden Amtes eines Polizeihauptmeisters und dem Umstand, dass es um einen Laufbahnaufstieg geht, eine hinreichende sachliche Rechtfertigung gewinnen ließe (vgl. für eine Wartezeit von zwei Beurteilungsperioden im Auswärtigen Dienst: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15. Oktober 2010 - OVG 6 S 3.10 -, juris; für eine Wartezeit, die zwei Beurteilungsperioden nicht überschreiten darf: BVerwG, Beschl. v. 25. Oktober 2011, NVwZ-RR 2012, 241).

  • OVG Hamburg, 17.02.2010 - 1 Bs 241/09

    Zur Bewerberauswahl und Beförderung von Polizeibeamten nach der "Richtlinie zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2014 - 5 ME 15/14
    Es ist deshalb nicht ersichtlich, dass ein Beamter den Aufgaben des gehobenen Dienstes nur nach einem mindestens vierjährigen Verbleiben im Amt eines Polizeihauptmeisters, verbunden mit dem daraus resultierenden Erfahrungszuwachs (vgl. zum notwendigen Erfahrungszuwachs als Rechtfertigungsgrund: OVG Hamburg, Beschl. v. 17. Februar 2010, ZBR 2010, 265), gerecht werden könnte, zumal auch der begrenzte Praxisaufstieg mit einer längerfristigen Ausbildung verbunden ist.".
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2010 - 6 S 3.10

    Einstweilige Anordnung; Beschwerde; Konkurrentenstreit; Auswärtiges Amt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2014 - 5 ME 15/14
    Es ist - gemessen am bisherigen Vortrag der Antragsgegnerin - nicht ersichtlich, dass sich hierfür aus der Spezifik des in Rede stehenden Amtes eines Polizeihauptmeisters und dem Umstand, dass es um einen Laufbahnaufstieg geht, eine hinreichende sachliche Rechtfertigung gewinnen ließe (vgl. für eine Wartezeit von zwei Beurteilungsperioden im Auswärtigen Dienst: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15. Oktober 2010 - OVG 6 S 3.10 -, juris; für eine Wartezeit, die zwei Beurteilungsperioden nicht überschreiten darf: BVerwG, Beschl. v. 25. Oktober 2011, NVwZ-RR 2012, 241).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2014 - 5 ME 15/14
    Nur in den seltenen Ausnahmefällen, in denen der dem Dienstherrn durch Art. 33 Abs. 2 GG eröffnete Beurteilungsspielraum für die Gewichtung der Leistungskriterien auf Null reduziert ist, ein Bewerber also eindeutig am besten geeignet ist, gibt Art. 33 Abs. 2 GG diesem Bewerber einen Anspruch auf Erfolg im Auswahlverfahren; der Bewerbungsverfahrensanspruch erstarkt dann zum Anspruch auf Vergabe eines höherwertigen Amtes (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 21f.).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2014 - 5 ME 15/14
    Der Dienstherr darf das Amt nur demjenigen Bewerber verleihen, den er aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs als dem am besten geeigneten ausgewählt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -, juris Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 209/11

    Einstufung mehrerer Bewerber als im Wesentlichen gleich beurteilt bei Erhalt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2014 - 5 ME 15/14
    Dementsprechend kommt die Auswahl für die Aufstiegsausbildung in ihren Wirkungen einer vorweggenommenen Beförderungsentscheidung nahe (Sächs. OVG, Beschluss vom 7.11.2013 - 2 B 457/13 -, juris Rn. 10; vgl. auch - zur [bloßen] Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens BVerwG, Beschluss vom 25.10.2011 - BVerwG 2 VR 4.11 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 209/11 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 20.12.2013 - 5 ME 260/13 -), so dass der sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebende Leistungsgrundsatz oder Grundsatz der Bestenauslese (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.111.2013 - 1 WB 5/13 -, juris Rn. 19) Anwendung findet.
  • BVerwG, 26.11.2013 - 1 WB 5.13

    Antrag eines Fregattenkapitäns auf Versetzung auf den nach Besoldungsgruppe A 15

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2014 - 5 ME 15/14
    Dementsprechend kommt die Auswahl für die Aufstiegsausbildung in ihren Wirkungen einer vorweggenommenen Beförderungsentscheidung nahe (Sächs. OVG, Beschluss vom 7.11.2013 - 2 B 457/13 -, juris Rn. 10; vgl. auch - zur [bloßen] Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens BVerwG, Beschluss vom 25.10.2011 - BVerwG 2 VR 4.11 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 209/11 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 20.12.2013 - 5 ME 260/13 -), so dass der sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebende Leistungsgrundsatz oder Grundsatz der Bestenauslese (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.111.2013 - 1 WB 5/13 -, juris Rn. 19) Anwendung findet.
  • VG Göttingen, 16.12.2013 - 1 B 265/13

    Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst erleichtert

  • OVG Niedersachsen, 03.12.2018 - 5 ME 141/18

    Bewerberfeld; Bewerberkreis; Landeskinder; Organisationsgrundentscheidung

    Da der Antragsteller mit seinem Eilantrag lediglich die Einbeziehung in das anhand der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG zu entscheidenden Auswahlverfahrens begehrt, sich also noch nicht gegen eine zu Gunsten eines Mitbewerbers getroffene Auswahlentscheidung wendet, war hier nicht § 52 Abs. 6 Satz 4 in Verbindung mit Satz 1 Nr. 1 GKG, sondern gemäß § 52 Abs. 2 GKG der Auffangstreitwert zugrunde zu legen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11.2.2014 - 5 ME 15/14 -); der erstinstanzliche Streitwert war gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG von Amts wegen entsprechend zu ändern.
  • OVG Sachsen, 26.02.2014 - 2 B 25/14

    Fortsetzung der Rechtsprechung vom 7.11.2013 - 2 B 457/13

    Die zahlreichen Beurteilungen - für den begrenzten Praxisaufstieg nach der Regelung des § 30 Abs. 7 Nr. 1 BPolLV a. F. kommen nur solche Beamte in Betracht, die bereits zuvor dreimal (vom Eingangsamt der Besoldungsgruppe A 6 bis A 9) befördert worden sind - bieten eine breite (und ausreichende) Basis für die Leistungseinschätzung des um den begrenzten Praxisaufstieg nachsuchenden Beamten (ebenso NdsOVG, Beschl. v. 11. Februar 2014 - 5 ME 15/14 - ; BayVGH, Beschl. v. 23. Januar 2014 - 6 CE 13.2651 -, juris).

    24 Soweit das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss (BA S. 9) Zweifel hegt, ob der Verordnungsgeber den begrenzten Praxisaufstieg auch ohne die Voraussetzungen der vierjährigen Wartezeit angesichts des Ausnahmecharakters dieser Ausbildung erlaubt hätte, bleibt der Senat bei seiner oben ausgeführten Auffassung (vgl. auch NdsOVG, Beschl. v. 11. Februar 2014 - 5 ME 15/14 -, juris, Rdnr. 28).

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2022 - 5 ME 161/21

    Aufstieg; Auswahlverfahren; dienstliche Beurteilung; Qualifikationsvergleich

    Denn in solchen Fällen kommt die Entscheidung über den Zugang zur Aufstiegsausbildung bereits einer vorweggenommenen Beförderungsentscheidung nahe (Nds. OVG, Beschluss vom 11.2.2014 - 5 ME 15/14 -, juris Rn. 9; in diesem Sinne auch Nds. OVG, Beschluss vom 11.7.2016 - 5 ME 78/16 - Bay. VGH, Beschluss vom 22.6.2018 - 3 CE 18.604 -, juris Rn. 31).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2014 - 7 S 26.14

    Beschwerde; Bundespolizei; gehobener Dienst; begrenzter Praxisaufstieg;

    Soweit sich die Antragsgegnerin für ihre Auffassung, bei der Mindeststehzeit von vier Jahren handele es sich um ein leistungsbezogenes Kriterium, auf eine mit der Antragserwiderung übersandte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg beruft, ist diese im Übrigen durch Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 11. Februar 2014 - 5 ME 15/14 - (juris) abgeändert worden.
  • VG München, 12.02.2014 - M 5 K 13.537

    Es verstößt gegen Art. 33 Abs. 2 GG, die Übertragung eines (Beförderungs-)Amtes

    Im Ergebnis geht daher das Gericht nach eigener Feststellung (Art. 100 GG) von der Teilnichtigkeit der in Rede stehende Vorschrift des § 13 Abs. 2 FachV-Pol/VS aus (vgl. BVerwG v. 26.9.2012, a.a.O., Rn. 27 ff.; vergleichbar auch für den begrenzten Praxisaufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei: BayVGH, B. v. 23.1.2014 - 6 CE 13.2651, SächsOVG, B. v. 7.11.2013 - 2 B 457/13 - sowie OVG Lüneburg, B. v. 11.2.2014 - 5 ME 15/14 - jeweils in juris) mit der Folge, dass der Beklagte erneut - ohne Heranziehung der Mindestaltersgrenze - über das Beförderungsbegehren des Klägers zu entscheiden hat.
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